Achtung: 2G-Regel ab 29.11.2021

Ab heute gilt in Hamburg bei der Teilnahme an Selbsthilfegruppen die 2G-Regel (geimpft oder genesen)!

D.h. jede teilnehmende Person muss einen Nachweis (gemeinsam mit einem Personalausweis) erbringen,
– dass sie entweder genesen ist (Nachweis nicht älter als 6 Monate),
– seit mind. 2 Wochen vollständig (2-fach) geimpft ist.

Ausnahme:
Nur wer ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, dass er*sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen kann und einen aktuellen negativen Coronavirus-Testnachweis aus einem Testzentrum, vorlegt, kann auch ohne Impfung oder Genesung teilnehmen.

Aktuelle und umfassende Informationen findet ihr auf der Seite von KISS Hamburg (Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen).